Maier Gutachten • Ihr Sachverständiger für Immobilienbewertung unter anderem tätig in Häusern.
Informationen über Häusern: Landkreis Waldshut • Gemeindeverwaltung St.-Fridolin-Str. 5 in 79837 Häusern • www.haeusern.de
Die Gründe für ein Gutachten sind ebenso vielfältig, wie die zu bewertenden Objekte.
Ob Haus, Eigentumswohnung, Grundstück, Gewerbeobjekt- oder Renditeobjekt - wir ermitteln den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie in Häusern und erstellen ein individuelles Verkehrswertgutachten für Sie. Dabei arbeiten wir stets sorgfältig, gewissenhaft und diskret.
Je nachdem, aus welchem Anlass Sie den Wert einer Immobilie schätzen lassen möchten, bieten wir zwei verschiedene Gutachtenarten an: Wertindikationen oder qualifizierte Verkehrswertgutachten (Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB).
Alle Wertermittlungen werden in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) erstellt.
Die Erstellung eines Gutachtens erfolgt in mehreren Bearbeitungsschritten.
Nach einer Besprechung Ihres Anliegens und der Einholung der nötigen Unterlagen und Objektinformationen wird Ihre Immobilie in Häusern vom Sachverständigen aufgenommen (Ortstermin) und die wertrelevanten Faktoren analysiert, um den stichtagsbezogenen Verkehrswert (Marktwert) oder eine Wertindikation bestimmen zu können. Sobald die Erstellung der Wertermittlung abgeschlossen ist, erhalten Sie dieses in ausgedruckter und elektronischer Form.
Welches Honorar dabei für die Immobilienbewertung anfällt, hängt individuell vom erbrachten Leistungsumfang ab. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Welche Gutachtenart wünschen Sie? Um welche Art von Immobilie handelt es sich? Ist die Einholung von Unterlagen oder die Bewertung von Rechten erwünscht?
Wir besprechen Ihr Anliegen gern persönlich mit Ihnen und erstellen Ihnen auf Wunsch ein Angebot für die Bewertung Ihrer Immobilie in Häusern.
Alle Dokumente und Informationen, die zur Bewertung Ihrer Immobilie benötigt werden, können Sie bei den zuständigen amtlichen Stellen einholen – sofern Sie nicht ohnehin schon selbst darüber verfügen.
Idealerweise händigen Sie uns die benötigten Unterlagen bereits vor dem Ortstermin in aus oder bringen sie zu diesem mit. In jedem Fall sollten die Unterlagen zeitnah bereitgestellt werden.
Falls Sie es bevorzugen, die Einholung der Unterlagen durch den Sachverständigen vornehmen zu lassen, ist dies anhand einer Bevollmächtigung des Grundstückseigentümers oder sonstiger Berechtigter ebenso möglich.
In der aufgeführten Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die benötigten Dokumente und wo diese eingeholt werden können.
Eine individuell angepasste Auflistung für Ihre Immobilie lassen wir Ihnen gerne postalisch oder per E-Mail zukommen.
Informationen über Häusern: Landkreis Waldshut • Gemeindeverwaltung St.-Fridolin-Str. 5 in 79837 Häusern • www.haeusern.de