Überblick - Anlässe für Verkehrswertgutachten oder Wertindikationen
- Immobilie Kaufen
- Immobilie Verkaufen
- Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer
- Erbauseinandersetzungen
- Ehescheidungen
- Gewerbe
- Rechtliche Betreuung
- Versicherungen
Wir erstellen für folgende Anlässe Verkehrswertgutachten für Sie
Eine Immobilie zu kaufen, ist ein großer Schritt. Häufig steht die Frage im Raum, ob der Preis für das gewünschte Objekt angemessen ist. Die Sorge, dass Sie für Ihre Immobilie zu viel bezahlen, kann dabei ebenso eine Rolle spielen, wie die Befürchtung, dass sich hinter einem „Schnäppchenpreis“ ein Haken verbirgt.
Um den Marktwert einer Immobilie zu ermitteln, gilt es viele Details zu beachten. Mit einem Sachverständigen für Immobilienbewertung an Ihrer Seite, können Sie sich darauf verlassen, dass bei der Berechnung des Verkehrswerts (Marktwerts) alle wertrelevanten Faktoren berücksichtigt werden.
Die Entscheidung, sich von einer Immobilie zu trennen und sie zum Verkauf anzubieten hat oft einen langen Vorlauf und verlangt ein genaues Abwägen. Wenn Sie sich schließlich für diesen Schritt entschieden haben, möchten Sie sichergehen, dass Sie beim Verkauf Fehler vermeiden.
Wertsteigernde Maßnahmen wie Sanierungen oder Modernisierungen sind dabei ebenso von Belang wie etwa aktuelle Entwicklungen am Immobilienmarkt. Ein qualifiziertes Gutachten, dass die wertrelevanten Faktoren ermittelt, bietet eine solide Grundlage für einen begründeten, nachvollziehbaren Verkaufspreis.
Wenn Sie eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben, wendet das Finanzamt grundsätzlich ein Pauschalverfahren an, um deren Wert und damit Ihre Besteuerung zu ermitteln. Individuelle Faktoren, wie etwa der Zustand der Immobilie, können dabei nicht berücksichtigt werden. Dies kann zur Folge haben, dass Sie mit einer überhöhten Steuer belastet werden.
Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten, erstellt von einem Sachverständigen, bietet Ihnen die Möglichkeit, die Festsetzung der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer durch das Finanzamt zu widerlegen bzw. zu korrigieren und somit Steuern zu sparen. Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt darf nicht jeder Gutachter erstellen. Wir haben hierzu die notwendige Voraussetzung in Form einer DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung.
Eine Immobilie zu erben ist ein Ereignis mit vielen Dimensionen. Es stellt sich häufig die Frage nach der Verteilung des Erbes zwischen Ihnen und anderen Miterben, und nicht selten ist auch noch das Finanzamt zu berücksichtigen.
Jeder Erbfall wirft seine eigenen Fragen und manchmal auch Auseinandersetzungen auf:
Erben Sie jeweils für sich oder als Erbengemeinschaft? Haben Sie selbst eine Immobilie erhalten und zahlen die anderen Erben entsprechend ihres Erbteils aus oder sind Sie es, die Ihren Erbteil ausgezahlt bekommen sollen? Gibt es von Ihrer Seite oder von Seiten anderer Angehöriger Ansprüche auf den gesetzlichen Pflichtteil? Mit welcher Erbschaftssteuer haben Sie zu rechnen?
Mit einem qualifizierten Verkehrswertgutachten haben Sie eine solide Grundlage, um Verteilungsfragen zu klären und können sich im Kontext verschiedener Ansprüche begründet und nachvollziehbar positionieren.
Eine Scheidung oder Trennung bringt oft auch die Aufteilung einer oder mehrerer Immobilien mit sich. Was es bei einer Ehescheidung bezüglich einer gemeinsamen Immobilie zu klären gilt, ist meist die Frage nach dem so genannten Zugewinn, also der Differenz zwischen Anfangs- und Endwert einer Immobilie.
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den aktuellen Marktwert einer Immobilie und kann somit mehr Klarheit über den Zugewinn und davon abhängige Auszahlungsbeträge verschaffen.
Für Gewerbeunternehmen und Industrieunternehmen spielt der Verkehrswert von Grundstücken und Gebäuden in wirtschaftlicher Hinsicht eine zentrale Rolle. Entscheidungen zu möglichen Transaktionen, zur Bilanzierung und zum Betriebsvermögen können nur getroffen werden, wenn der aktuelle Verkehrswert der betroffenen Immobilien vorliegt. Weiterhin können Privatentnahmen aus dem Betriebsvermögen steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Qualifizierte, von einem Sachverständigen für Immobilienbewertung erstelle Verkehrswertgutachten, die den Marktwert der gewerblichen Immobilien errechnen, bieten eine solide Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
Zur rechtlichen Betreuung einer Person gehört grundsätzlich auch die Regelung von Angelegenheiten, die mit dem Besitz von Immobilien zusammenhängen. Sind Sie als rechtlicher Betreuer für eine Person tätig, die eine oder mehrere Immobilien besitzt, haben Sie unter Umständen Entscheidungen zu treffen, für die der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie von zentraler Bedeutung ist – sei es für einen Verkauf, für eine Vermögensaufteilung oder aus anderen Gründen.
In Sachen Immobilienbewertung sind wir sowohl für ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer als auch für Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichte ein qualifizierter, verlässlicher Partner.
- Versicherungen
Um den Versicherungswert einer Immobilie feststellen zu können, muss zuvor der Verkehrswert (Marktwert) errechnet werden. Hierzu gilt es alle bewertungsrelevanten Faktoren einschließlich der aktuellen Lage am Immobilienmarkt zu berücksichtigen. Für eine Versicherung bietet die Zusammenarbeit mit einem Dipl.-Sachverständiger für Immobilienbewertung die Möglichkeit, die Berechnung von einem externen Spezialisten vornehmen zu lassen.