Überblick - Anlässe für Verkehrswertgutachten oder Wertindikationen
- Immobilie Kaufen
- Immobilie Verkaufen
- Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer
- Erbauseinandersetzungen
- Ehescheidungen
- Gewerbe
- Rechtliche Betreuung
- Versicherungen
Überblick - Bewertung von Rechten und Pflichten
Zu den Faktoren, die den Wert eines Grundstücks bestimmen, gehören unter anderem auch damit verbundene Rechte und Belastungen. Hierzu zählen Nutzungsrechte, Dienstbarkeiten, Baulasten oder wohnungs- und mietrechtliche Bindungen.
Ein Sachverständiger kann sowohl den Wert des jeweiligen Rechts ermitteln als auch den Wert des mit diesem Recht belasteten Grundstücks.
Folgende Rechte und Belastungen an Grundstücken treten in der Praxis am häufigsten auf:
- Erbbaurecht / Erbbauzins
- Nießbrauch, Wohnungsrecht und Wohnrecht
- Wegerecht
- Leitungsrecht
- Überbau
- Reallasten
Wir erstellen für folgende Anlässe Verkehrswertgutachten für Sie
Eine Immobilie zu kaufen, ist ein großer Schritt. Häufig steht die Frage im Raum, ob der Preis für das gewünschte Objekt angemessen ist. Die Sorge, dass Sie für Ihre Immobilie zu viel bezahlen, kann dabei ebenso eine Rolle spielen, wie die Befürchtung, dass sich hinter einem „Schnäppchenpreis“ ein Haken verbirgt.
Um den Marktwert einer Immobilie zu ermitteln, gilt es viele Details zu beachten. Mit einem Sachverständigen für Immobilienbewertung an Ihrer Seite, können Sie sich darauf verlassen, dass bei der Berechnung des Verkehrswerts (Marktwerts) alle wertrelevanten Faktoren berücksichtigt werden. Eine sichere Grundlage für einen großen Schritt.
Die Entscheidung, sich von einer Immobilie zu trennen und sie zum Verkauf anzubieten hat oft einen langen Vorlauf und verlangt ein genaues Abwägen. Wenn Sie sich schließlich für diesen Schritt entschieden haben, möchten Sie sichergehen, dass Sie beim Verkauf Fehler vermeiden.
Wertsteigernde Maßnahmen wie Sanierungen oder Modernisierungen sind dabei ebenso von Belang wie etwa aktuelle Entwicklungen am Immobilienmarkt. Ein qualifiziertes Gutachten, dass alle wertrelevanten Faktoren ermittelt, bietet eine solide Grundlage für einen begründeten, nachvollziehbaren Verkaufspreis.
Wenn Sie eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben, wendet das Finanzamt grundsätzlich ein Pauschalverfahren an, um deren Wert und damit Ihre Besteuerung zu ermitteln. Individuelle Faktoren, wie etwa der Zustand der Immobilie, können dabei nicht berücksichtigt werden. Dies kann zur Folge haben, dass Sie mit einer überhöhten Steuer belastet werden.
Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten, erstellt von einem Sachverständigen, bietet Ihnen die Möglichkeit, die Festsetzung der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer durch das Finanzamt zu widerlegen bzw. zu korrigieren und somit Steuern zu sparen. Als Gutachten, mit dem der Verkehrswert nach § 194 des Baugesetzbuches ausgewiesen wird, hat das qualifizierte Verkehrswertgutachten auch vor Gericht Bestand. Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt darf nicht jeder Gutachter erstellen. Wir haben hierzu die notwendige Voraussetzung in Form einer DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung.
Eine Immobilie zu erben ist ein Ereignis mit vielen Dimensionen. Es stellt sich häufig die Frage nach der Verteilung des Erbes zwischen Ihnen und anderen Miterben hinzu, und nicht selten ist auch noch das Finanzamt zu berücksichtigen.
Jeder Erbfall wirft seine eigenen Fragen und manchmal auch Auseinandersetzungen auf:
Erben Sie jeweils für sich oder als Erbengemeinschaft? Haben Sie selbst eine Immobilie erhalten und zahlen die anderen Erben entsprechend ihres Erbteils aus oder sind Sie es, die Ihren Erbteil ausgezahlt bekommen sollen? Gibt es von Ihrer Seite oder von Seiten anderer Angehöriger Ansprüche auf den gesetzlichen Pflichtteil? Mit welcher Erbschaftssteuer haben Sie zu rechnen?
Mit einem qualifizierten Verkehrswertgutachten haben Sie eine solide, juristisch anerkannte Grundlage, um Verteilungsfragen zu klären und können sich im Kontext verschiedener Ansprüche begründet und nachvollziehbar positionieren.
Eine Scheidung oder Trennung bringt oft auch die Aufteilung einer oder mehrerer Immobilien mit sich. Was es bei einer Ehescheidung bezüglich einer gemeinsamen Immobilie zu klären gilt, ist meist die Frage nach dem so genannten Zugewinn, also der Differenz zwischen Anfangs- und Endwert einer Immobilie.
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den aktuellen Marktwert einer Immobilie und kann somit mehr Klarheit über den Zugewinn und davon abhängige Auszahlungsbeträge verschaffen.
Für Gewerbeunternehmen und Industrieunternehmen spielt der Verkehrswert von Grundstücken und Gebäuden in wirtschaftlicher Hinsicht eine zentrale Rolle. Entscheidungen zu möglichen Transaktionen, zur Bilanzierung und zum Betriebsvermögen können nur getroffen werden, wenn der aktuelle Verkehrswert der betroffenen Immobilien vorliegt. Weiterhin können Privatentnahmen aus dem Betriebsvermögen steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Qualifizierte, von einem Sachverständigen für Immobilienbewertung erstelle Verkehrswertgutachten, die den aktuellen Marktwert der gewerblichen Immobilien errechnen, bieten eine solide Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
Zur rechtlichen Betreuung einer Person gehört grundsätzlich auch die Regelung von Angelegenheiten, die mit dem Besitz von Immobilien zusammenhängen. Sind Sie als rechtlicher Betreuer für eine Person tätig, die eine oder mehrere Immobilien besitzt, haben Sie unter Umständen Entscheidungen zu treffen, für die der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie von zentraler Bedeutung ist – sei es für einen Verkauf, für eine Vermögensaufteilung oder aus anderen Gründen.
In Sachen Immobilienbewertung sind wir sowohl für ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer als auch für Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichte ein qualifizierter, verlässlicher Partner.
- Versicherungen
Um den Versicherungswert einer Immobilie feststellen zu können, muss zuvor der Verkehrswert (Marktwert) errechnet werden. Hierzu gilt es alle bewertungsrelevanten Faktoren einschließlich der aktuellen Lage am Immobilienmarkt zu berücksichtigen. Für eine Versicherung bietet die Zusammenarbeit mit einem Dipl.-Sachverständiger für Immobilienbewertung die Möglichkeit, die Berechnung von einem externen Spezialisten vornehmen zu lassen.
Bewertung von Rechten und Belastungen
Ein Grundstück kann mit einem Erbbaurecht belastet sein. Dies ist das Recht einer Person, dort ein Bauwerk haben zu dürfen. Das Erbbaurecht kann, wie das Grundstück selbst, veräußert, belastet oder vererbt werden und wird deshalb in ein eigenes Grundbuch eingetragen.
So lange das Erbbaurecht besteht, erhält der Grundstückseigentümer dafür, dass er dem Erbbauberechtigten den Boden zur Verfügung stellt eine regelmäßige Zahlung: den Erbbauzins.
Der Erbbauzins wird meist in einem Prozentsatz festgelegt, der sich auf den Bodenwert des Grundstücks bezieht.
Nießbrauch, Wohnungsrecht und Wohnrecht beziehen sich auf das Recht einer Person eine Immobilie auf eine gewisse Weise zu nutzen.
Der Nießbrauch ist generell das Recht einer Person aus einer bestimmte Sache, also im speziellen Fall auch aus einem Grundstück, alle Nutzungen zu ziehen. Das heißt der Berechtigte darf das betreffende Objekt zur Eigenwohnung nutzen, er darf es beispielsweise aber auch vermieten und verpachten.
Das Wohnungsrecht hingegen gestattet einer Person ein Gebäude oder einen Gebäudeteil ausschließlich als Wohnung zu benutzen. Während das Wohnungsrecht hierbei den Eigentümer ausschließt, erlaubt das so genannte Wohnrecht wiederum, dass der Eigentümer die Wohnung oder bestimmte Wohnräume mitbenutzen darf.
In allen Fällen gilt es bei der Bewertung der Rechte wichtige Fragen zu berücksichtigen: Sind die Rechte entgeltlich oder unentgeltlich? Wer übernimmt die Bewirtschaftungskosten und die rechtlichen Lasten des Grundstücks? Gibt es eine zeitliche Befristung der Rechte? Ihr Sachverständiger für Immobilienbewertung weiß, worauf es bei der Rechtebewertung ankommt.
Zu einem Grundstück können Wege gehören, die mit einem Wegerecht belastet sind, oder in speziellen Fällen mit einem so genannten Fahrtrecht oder Gehrecht.
Das Wegerecht gewährleistet anderen Personen, dass sie einen privaten Weg zum Durchgang, zur Durchfahrt, zum Viehtrieb usw. nutzen dürfen.
Geregelt werden kann das Wegerecht auf verschiedene Weise: Durch einen Vertrag, per Durchsetzung als Grunddienstbarkeit oder durch die öffentlich-rechtliche Begründung einer Baulast.
Wird das Wegerecht durch einen Vertrag zwischen Grundstückseigentümern geregelt, unterscheidet man zwischen herrschendem und dienendem Grundstück. Der Eigentümer des herrschenden Grundstücks besitzt das Wegerecht und darf damit das dienende Grundstück durchqueren.
In der Regel bedeutet ein Wegerecht für das herrschende Grundstück eine Wertsteigerung, für das dienende Grundstück eine Wertminderung.
Der Wertausgleich erfolgt in der Regel in Form einer Rente, die sich meist nach der ortsüblichen Bodenwertverzinsung richtet.
Leitungsrechte können grundbuchrechtlich zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks oder auch zugunsten einer Versorgungs- oder Verkehrsgesellschaft durchgesetzt werden.
Der Berechtigte (meistens ein Energieversorgungsunternehmen) darf danach über ein fremdes Grundstück eine oberirdische oder unterirdische Versorgungsleitung verlegen (Strom, Abwasser etc.) und dieses Grundstück zum Zweck der Instandhaltung oder Erweiterung der Leitung jederzeit betreten.
Da dem betroffenen Grundstückseigentümer durch das Leitungsrecht Bau- und Nutzungsbeschränkungen entstehenkann, wird diese Wertminderung berechnet um den Werteinfluss aufzeigen zu können.
Nicht immer sind die Grenzen zwischen zwei Grundstücken für alle Beteiligten klar ersichtlich geregelt. In solchen Fällen kann es zu einem so genannten „Überbau“ kommen, einer (unrechtmäßigen) Bebauung des Nachbargrundstücks, etwa in Form eines Schuppens, der teilweise in das andere Gelände hineinragt.
Anhand der Bodenwerte des begünstigten sowie des belasteten Grundstücks kann für die überbaute Grundstücksfläche eine Überbaurente errechnet werden, die der Überbauer an seinen Nachbarn zu entrichten hat.
Ein Grundstück kann unter anderem mit einer Reallast belastet werden. Reallasten sind wiederkehrende Leistungen, z.B. Geldleistungen, Sachleistungen oder Dienstleistungen, die „aus einem Grundstück“ an die begünstigte Person entrichtet werden müssen.
Dass die Leistungen „aus dem Grundstück“ entrichtet werden müssen, heißt nicht, dass sie auch auf dem Grundstück produziert werden müssen. Diese juristische Formulierung bedeutet nur, dass der Begünstigte, wenn er seine Reallast nicht erhält, eine Zwangsvollstreckung des Grundstücks betreiben kann. In diesem Sinne ist die Reallast verwandt mit dem Grundpfandrecht.