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 DIAZert Stempel 2018

Überblick - vorsorgliche Beweissicherung

 

Die vorsorgliche Beweissicherung stellt eine vorbeugende Maßnahme dar, die dazu dient, den aktuellen Zustand eines Objekts festzuhalten und zu dokumentieren. Anlass hierfür sind bevorstehende bauliche Maßnahmen in naher Umgebung, die Auswirkungen auf das betreffende Objekt haben und dieses gegebenenfalls schädigen könnten. Hierzu zählen insbesondere Baumaßnahmen bei direkt angrenzenden oder benachbarten Bauwerken sowie Landschaftsbaumaßnahmen und Straßenbauarbeiten.
Die vorsorgliche Beweissicherung wird dabei, wie der Name sagt, generell vor dem Beginn der anstehenden Baumaßnahmen durchgeführt. Für den Fall, dass später Schäden oder zumindest Veränderungen am begutachteten Objekt auftreten, kann dann durch die vorab erhobenen Beweismittel eindeutig geklärt werden, wie der ursprüngliche Zustand war. Aus diesem Grund ist insbesondere eine sorgfältige Fotodokumentation, d.h. Aufnahmen der Innen- und Außenbesichtigung sowie der Außenanlagen, von großer Bedeutung. In vielen Fällen können durch die vorsorgliche Beweissicherung langwierige Streitigkeiten vor Gericht verhindert werden. Einen weiteren Fall bildet hier die Aufnahme des Zustands vor einem Mietbeginn.

 

Die Arten der vorsorglichen Beweissicherung

 
  • Straßenbauarbeiten:

Befindet sich ein Objekt im Bereich bevorstehender Straßenbauarbeiten, empfiehlt sich eine vorsorgliche Beweissicherung für alle Gebäude, die durch die geplanten Bauarbeiten beeinträchtigt werden könnten. Insbesondere durch Erschütterungen oder Beeinträchtigungen wie Verstaubung können sich Veränderungen an bestehenden Objekten ergeben, die sich später nur durch eine rechtzeitige Dokumentation des aktuellen Zustands nachweisen lassen.

 

  • Baumaßnahmen:

Stehen in der unmittelbaren Umgebung eines Objekts Baumaßnahmen wie Sanierungsarbeiten oder die Erstellung eines neuen Bauwerks bevor, ist dieses Objekt gewissen Gefahren ausgesetzt, durch die es verschiedene Veränderungen (z. B. Risse) erleiden kann. Zu den Gefahrenfaktoren zählen unter anderem erschütterungsintensive Bauweisen, Untergrundverformungen, Veränderungen der Grundwasserstände, Bodennachsetzungen oder auch direkte Beschädigungen durch Baumaschinen.
Aus diesem Grund sollte vor Beginn einer Baumaßnahme eine vorsorgliche Beweissicherung an allen umliegenden Objekten durchgeführt werden. Nur so kann für diese später nachvollziehbar und begründet nachgewiesen werden, ob und inwieweit die Baumaßnahmen gegebenenfalls schädigenden Einfluss auf sie genommen haben.

 

  • Vor Mietbeginn:

Im gewerblichen Bereich kann man vor der Übernahme einer Mietsache eine vorsorgliche Beweissicherung nahelegen. Wird der Zustand der Mieteinheiten vor Mietbeginn sorgfältig dokumentiert, kann sich später zuverlässig belegen lassen, welche Veränderungen am Objekt erst nach der Übernahme entstanden sind bzw. welche gegebenenfalls bereits vorher vorhanden waren. Die vorsorgliche Beweissicherung kann somit beide Parteien vor unnötigen und teilweise komplizierten Auseinandersetzungen schützen.

 

Karl Maier Rev
Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung.
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Vom Regierungspräsidium Freiburg öffentlich bestellt und vereidigt für das Sachgebiet „Landwirtschaftliche Baubewertung und -schätzung“
Bauschadensbewerter (DIA)
International Appraiser (DIA)
Recognised European Valuer (REV) 
Stv. Vorsitzender des gemeinsamen Gutachterausschuss für den Landkreis Waldshut Ost
 
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